Abonnementbedingungen
1. Der Abonnent erwirbt mit dem Abschluss des Abonnementvertrages das Recht zum Besuch der für die jeweilige Abonnementreihe ausgewiesenen Anzahl an Vorstellungen der Staatstheater Mainz GmbH für die jeweils geltende Spielzeit.
2.1. Der Abonnent erhält einen Monat vor der ersten Vorstellung der gewählten Abonnementreihe oder bei Abschluss des Abonnements einen Abonnementausweis, aus dem die einzelnen Vorstellungen, Spielstätten und Anfangszeiten hervorgehen. Dieser Ausweis dient in den ausgewiesenen Spielstätten als Eintrittskarte und ist übertragbar. Ausnahmen bilden die Abonnementreihen mit Einzelkartenversand und das Wahlabonnement. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises erheben wir eine Gebühr von 2 Euro.
2.2. Die Gutscheine des Wahlabonnements sind in der laufenden Spielzeit einzulösen. In der folgenden Spielzeit besteht kein Anspruch auf eine Eintrittskarte. Bei Einlösung sind die Gutscheine auf höhere Platzgruppen anrechenbar. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.
3.1. Der Abonnent hat die Möglichkeit, einzelne Vorstellungen bis eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn gegen einen Wertgutschein zu tauschen. Ab dem dritten Umtausch wird eine Bearbeitungsgebühr von 2 Euro je Tauschgutschein erhoben.
3.2. Für versäumte Vorstellungen oder nicht rechtzeitig vorgenommenen Tausch der Vorstellung hat der Abonnent keinen Anspruch auf Ersatzleistung durch die Staatstheater Mainz GmbH.
3.3. Der Tauschschein kann im Abonnementbüro und an der Theaterkasse gegen eine Eintrittskarte der gleichen Preisgruppe und Spielstätte eingelöst werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Wird eine Eintrittskarte einer höheren Preisgruppe oder anderen Spielstätte gewünscht, so muss ein eventuell entstehender Differenzbetrag nachgezahlt werden.
4. Die Theaterleitung behält sich vor, aus wichtigen Gründen Stücke innerhalb der Spielgattungen gegenüber der Spielplanvorschau bzw. den ausgewiesenen Stücken auf den Abonnementausweisen zu ändern. Das Gleiche gilt für eine Änderung der Vorstellungstage und Anfangszeiten, sowie den Tausch von Stücken untereinander im Rahmen der jeweils zutreffenden Abonnementreihe.
5.1. Der Abonnement-Rechnungsbetrag ist in einer Summe innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Überweisungen können, unter Angabe der Abonnement-Kundennummer, auf folgendes Konto geleistet werden:
Dresdner Bank AG, Kontonummer: 023 53313 00, Bankleitzahl: 550 800 65
Bar- und unbare Zahlungen des Rechnungsbetrages (EC / MASTERCARD / VISA) sind im Abonnementbüro möglich. Eine Bezahlung mit Gutscheinen ist nicht möglich. Bei erteilter Einzugsermächtigung wird der Rechnungsbetrag in vier Raten zu folgenden Terminen durch die Staatstheater Mainz GmbH von dem Konto des Abonnenten abgebucht.
1. Rate am 1. September; 2. Rate am 1. November; 3. Rate am 1. Februar; 4. Rate am 1. April
5.2. Die pünktliche Zahlung des Abonnementbetrages - innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt - ist ohne besondere Aufforderung zu leisten. Bei Zahlungsrückstand ist die Staatstheater Mainz GmbH berechtigt, das Abonnement zu sperren and die sofortige Zahlung der fälligen Beträge zu verlangen. Für Mahnschreiben erheben wir eine Gebühr von 2 Euro.
6.1. Veränderungen im Abonnement (z.B. Platzänderungen, Wechsel von Abonnementreihen etc.) können nach Maßgabe der freien Plätze jederzeit vorgenommen werden.
6.2. Das Abonnement verlängert sich jeweils um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht von Seiten des Abonnenten oder der Staatstheater Mainz GmbH bis zum 31. Mai eines Jahres zum Ende der Spielzeit schriftlich gekündigt wird. Mögliche Änderungen der Abonnementbedingungen und Preiserhöhungen für die folgende Spielzeit werden dem Abonnenten bis zum 15. Mai des Jahres mitgeteilt.
7. Namensänderungen, Änderungen der Anschrift und der Bankverbindung sollte der Abonnent der Staatstheater Mainz GmbH möglichst umgehend mitteilen.
Kooperationen
Im Rahmen einer Kooperation gewähren nachfolgend aufgeführte Häuser und das
Staatstheater Mainz ihren Abonnenten eine gegenseitige Ermäßigung
von 15 % beim Kauf von Einzelkarten:
»Oper Frankfurt
»schauspielfrankfurt
»Stadttheater
Gießen
»Staatstheater
Kassel
»Staatstheater
Darmstadt
»Hessisches
Staatstheater Wiesbaden
»Theater Heidelberg
»Nationaltheater
Mannheim
»Pfalztheater
Kaiserslautern